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Fassungsvergleich zu Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2009 · idF BGBl. II Nr. 461/2008 § 2↗RIS↗
§ 2.
Zur Abgeltung der laufenden Kosten steht der Versicherungsanstalt eine Einhebungsvergütung in der Höhe eines Prozentes der jeweils eingehobenen Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu.