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Norm
Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen
Fassungen
§ 5 Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen
BGBl
§ 5 Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen
Judikatur
§ 5 Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen
§ 5 Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen
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Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen
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§ 0↗
RIS↗
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§ 5
neu
in Kraft ab 01.01.2009 · idF
BGBl. II Nr. 461/2008
§ 5↗
RIS↗
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.