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Fassungsvergleich zu VWaSeilb 2009××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiederaufstellen einer Seilbahn – Verordnung Wiederaufstellen (VWaSeilb 2009) 1
§ 11neu
in Kraft ab 27.02.2009 · idF BGBl. II Nr. 55/2009 § 11↗RIS↗
§ 11.
Im Sicherheitsbericht ist anzugeben, ob die als Anhang zum Bauentwurf angeschlossenen Detailunterlagen der weiter verwendeten Bauteile vollständig sind und ob diese Bauteile bei widmungsgemäßer Verwendung geeignet sind, den vorgesehenen Belastungen zu entsprechen.