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Fassungsvergleich zu VWaSeilb 2009××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiederaufstellen einer Seilbahn – Verordnung Wiederaufstellen (VWaSeilb 2009) 1
§ 16neu
in Kraft ab 27.02.2009 · idF BGBl. II Nr. 55/2009 § 16↗RIS↗
5. Abschnitt
Personenbezogene Bezeichnung
§ 16.
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.