Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6neu
Baugenehmigung und Bauentwurf
§ 6.
Dem Antrag um Erteilung der Baugenehmigung für den Bau der wieder aufzustellenden Seilbahn an einem neuen Standort ist ein Bauentwurf gemäß Seilbahngesetz 2003 anzuschließen.