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Fassungsvergleich zu VWaSeilb 2009××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiederaufstellen einer Seilbahn – Verordnung Wiederaufstellen (VWaSeilb 2009) 1
§ 9neu
in Kraft ab 27.02.2009 · idF BGBl. II Nr. 55/2009 § 9↗RIS↗
3. Abschnitt
Sicherheitsanalyse, Sicherheitsbericht
§ 9.
Zur Umsetzung des Abschnittes 6 Seilbahngesetz 2003 sind die Sicherheitsanalysen und der Sicherheitsbericht unter Beachtung jenes Standes der Technik zu erstellen, der gemäß §§ 58 Abs. 1a und 60 Abs. 3 Seilbahngesetz 2003 bei Umbauten anzuwenden ist.