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Fassungsvergleich zu Dienstausweise (BMLFUW)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstausweise (BMLFUW) 1
§ 2neu
in Kraft ab 04.04.2009 · idF BGBl. II Nr. 100/2009 § 2↗RIS↗
Dienstausweis
§ 2.
Der Dienstausweis dient dem Nachweis der Identität der Inhaberin oder des Inhabers sowie der Berechtigung als Organ der ausstellenden Behörde, für diese tätig zu werden.