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Fassungsvergleich zu Dienstausweise (BMLFUW)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstausweise (BMLFUW) 1
§ 3neu
in Kraft ab 04.04.2009 · idF BGBl. II Nr. 100/2009 § 3↗RIS↗
§ 3.
(1) Der Dienstausweis ist eine beidseitig bedruckte Kunststoffkarte.
(2) Dienstausweise sind geeignet, sie auch mit der Funktion einer Bürgerkarte gemäß § 2 Z 10 E Government-Gesetz, BGBl. I. Nr. 10/2004 auszustatten.