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Fassungsvergleich zu Höhe der Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage××

Änderungen zwischen den Fassungen

Höhe der Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.03.2009 · idF BGBl. II Nr. 105/2009 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2009 in Kraft; zum selben Zeitpunkt tritt die Verordnung BGBl. Nr. 611/1990 außer Kraft.