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Fassungsvergleich zu Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds 1
§ 1neu
in Kraft ab 16.07.2009 · idF BGBl. I Nr. 68/2009 § 1↗RIS↗
§ 1.
(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IMF) wird um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (SDR) auf 2 113,9 Millionen SDR erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IMF ist von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu übernehmen.