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Norm
Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
Fassungen
§ 2 Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
BGBl
§ 2 Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
Judikatur
§ 2 Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
§ 2 Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
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Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
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Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
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§ 0↗
RIS↗
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§ 2
neu
in Kraft ab 16.07.2009 · idF
BGBl. I Nr. 68/2009
§ 2↗
RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.