Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten 1
§ 8neu
in Kraft ab 29.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 10/2025 § 8↗RIS↗
§ 8.
Der Titel, § 1 Z 3 sowie die §§ 2 bis 5 in der Fassung BGBl. II Nr. 10/2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.