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Fassungsvergleich zu Dienstausweise – Oberste Eisenbahnbehörde××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstausweise – Oberste Eisenbahnbehörde 1
§ 3neu
in Kraft ab 18.07.2009 · idF BGBl. II Nr. 230/2009 § 3↗RIS↗
§ 3.
Die Bediensteten haben sich bei Ausübung der eisenbahnbehördlichen Aufsicht über Verlangen mit ihrem Dienstausweis auszuweisen.