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Fassungsvergleich zu Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen 1
§ 2neu
in Kraft ab 02.10.2009 · idF BGBl. II Nr. 318/2009 § 2↗RIS↗
§ 2.
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/35/EG, ABl. Nr. L 109 vom 30.4.2009, S. 10, umgesetzt.