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Fassungsvergleich zu Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum××

Änderungen zwischen den Fassungen

Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum 1
§ 16neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 395/2009 § 16↗RIS↗
Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des ÖTM
§ 16.
(1) Das ÖTM ist das Bundesmuseum für die österreichische Bühnengeschichte in einem internationalen Kontext.
(2) Kernkompetenz des ÖTM sind die Zeugnisse aller theatralen Darstellungsformen von der Barockzeit bis in die Gegenwart.