Änderungen zwischen den Fassungen
Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum
1§ 0↗RIS↗
§ 21neu
Erweiterung der Sammlung
§ 21.
(1) Die Sammlungstätigkeit des KHM, des MVK und des ÖTM hat die Ergänzung und Vervollständigung der Sammlungen gemäß §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 und 19 Abs. 1 zum Ziel.
(2) Die Sammlungstätigkeit des KHM umfasst mit Ausnahme der Sammlung alter Musikinstrumente und des Münzkabinetts Werke bis zum Ende des 19. Jahrhunderts.