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Fassungsvergleich zu Museumsordnung für die Österreichische Galerie Belvedere××

Änderungen zwischen den Fassungen

Museumsordnung für die Österreichische Galerie Belvedere 1
§ 17neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 397/2009 § 17↗RIS↗
Verzeichnisse und Dokumentationen
§ 17.
Das Belvedere führt folgende Verzeichnisse und Dokumentationen, die laufend bearbeitet und ergänzt werden:
1. Verzeichnis der Sammlungsobjekte und -objektgruppen
2. Verzeichnis der überlassenen Immobilien mit einer stichtagsbezogenen Zustandsbeschreibung;
3. Verzeichnis der beweglichen Ausstattung;
4. Dokumentation der Sammlung, der Fremdinventare, der Bibliothek und des Archivs.