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Fassungsvergleich zu Museumsordnung für das Naturhistorische Museum××

Änderungen zwischen den Fassungen

Museumsordnung für das Naturhistorische Museum 1
§ 16neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 399/2009 § 16↗RIS↗
Erweiterung der Sammlung
§ 16.
Die Sammlungstätigkeit hat die Ergänzung und Vervollständigung der Sammlungsbereiche gemäß § 14 Abs. 1 zum Ziel. Dies erfolgt unter Beachtung international anerkannter ethischer Standards für naturwissenschaftliche Einrichtungen.