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Fassungsvergleich zu Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek××

Änderungen zwischen den Fassungen

Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek 1
§ 15neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 400/2009 § 15↗RIS↗
Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung der Österreichischen Mediathek
§ 15.
(1) Die Österreichische Mediathek ist das Archiv für das audiovisuelle Kulturerbe Österreichs (ausgenommen Film auf fotografischem Träger und Fotografie).
(2) Kernkompetenz der Österreichischen Mediathek ist die benutzerorientierte Archivierung von veröffentlichten und unveröffentlichten audiovisuellen Medien mit Österreichbezug.
(3) Die Österreichische Mediathek koordiniert die Zusammenarbeit aller österreichischen audiovisuellen Archive.