Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek××

Änderungen zwischen den Fassungen

Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek 1
§ 18neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 400/2009 § 18↗RIS↗
Dauerleihgaben
§ 18.
(1) Sammlungen und Einzelobjekte, die nicht im Eigentum des Bundes stehen, ergänzen die Sammlung gemäß § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1.
(2) Die Annahme von Dauerleihgaben bedarf in Hinblick auf mögliche finanzielle Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der wissenschaftlichen Anstalt der Zustimmung durch das Kuratorium und der Genehmigung durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur, entsprechend den in der Geschäftsordnung des Kuratoriums gemäß § 10 Abs. 4 enthaltenen Bestimmungen.