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Fassungsvergleich zu Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek××

Änderungen zwischen den Fassungen

Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek 1
§ 21neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 400/2009 § 21↗RIS↗
3. Teil
Schlussbestimmungen
Verweisungen
§ 21.
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder auf andere Verordnungen eines Mitglieds der Bundesregierung verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung jeweils geltenden Fassung anzuwenden.