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Fassungsvergleich zu Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) 1
§ 16neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 401/2009 § 16↗RIS↗
Erweiterung der Sammlung
§ 16.
(1) Die Erweiterung der Sammlung erfolgt vorrangig im Rahmen der Kernkompetenz gemäß § 13 Abs. 2.
(2) Die Sammlungstätigkeit hat die Ergänzung und Vervollständigung der Sammlung gemäß § 14 Abs. 1 zum Ziel.
(3) Erwerbungen im Bereich der Grafik und der Fotografie erfolgen in Abstimmung mit der Albertina. Erwerbungen im Bereich der angewandten Kunst und des Designs erfolgen in Abstimmung mit dem MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst (MAK). Erwerbungen im Bereich österreichischer Kunst erfolgen in Abstimmung mit der Österreichischen Galerie Belvedere (Belvedere). Diese werden der Direktor/innenkonferenz zur Kenntnis gebracht.