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Fassungsvergleich zu KRBV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung (KRBV) 1
§ 11neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. II Nr. 405/2009 § 11↗RIS↗
Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
§ 11.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft und ist erstmals für den Berichtszeitraum des Jahres 2009 anzuwenden, wobei die Vorjahresdaten in der Meldung für das Jahr 2009 ausschließlich für die Berichte „Vermögens- und Kapitalstruktur“ sowie „Eigenmittelverteilungsrechnung“ anzugeben sind.
Schlagworte
Inkrafttretensbestimmung, Vermögensstruktur