Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Auflösung der gesonderten Abteilungen des Hauptbuchs in den Katastralgemeinden Wiener Neustadt, Salzburg und Klagenfurt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auflösung der gesonderten Abteilungen des Hauptbuchs in den Katastralgemeinden Wiener Neustadt, Salzburg und Klagenfurt 1
§ 2neu
in Kraft ab 23.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 471/2009 § 2↗RIS↗
§ 2.
In der Katastralgemeinde Wiener Neustadt sind die Einlagezahlen der Abteilung Wiener Neustadt-Stadt um die Grundzahl 20 000 zu erhöhen. Die Einlagezahlen der Abteilung Wiener Neustadt-Vorstadt bleiben gleich.