Änderungen zwischen den Fassungen
Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und Notariatskandidaten
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
§ 4.
Die Anforderung und die Übermittlung der Daten sind ab dem 1. Juli 2010 zulässig.