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Fassungsvergleich zu Saatgut-Beiz-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Saatgut-Beiz-Verordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 06.03.2010 · idF BGBl. II Nr. 74/2010 § 1↗RIS↗
Ziel
§ 1.
Ziel dieser Verordnung ist es, Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt, die von Saatgut ausgehen, welches mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, zu minimieren, sodass ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt bei gleichzeitig ausreichender Verfügbarkeit von behandeltem Saatgut gewährleistet ist.