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Fassungsvergleich zu Saatgut-Beiz-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Saatgut-Beiz-Verordnung 1
§ 3neu
in Kraft ab 06.03.2010 · idF BGBl. II Nr. 74/2010 § 3↗RIS↗
Verkehrsfähigkeit
§ 3.
Das in § 2 angeführte Saatgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es den Anforderungen des Saatgutgesetzes, darauf basierender Verordnungen und dieser Verordnung in Verbindung mit den Methoden für Saatgut und Sorten gemäß § 5 des Saatgutgesetzes 1997 entspricht.