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Fassungsvergleich zu BANU – V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung (BANU – V) 1
§ 6neu
in Kraft ab 07.05.2012 · idF BGBl. II Nr. 242/2010 § 6↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs gemäß § 2a GUG erfolgt. Die Änderung der bestehenden Benützungsarten im Kataster auf die Benützungsarten und Nutzungen gemäß dieser Verordnung hat bis spätestens 1. Jänner des darauf folgenden Jahres zu erfolgen.