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Fassungsvergleich zu Besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor××

Änderungen zwischen den Fassungen

Besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor 1
§ 2neu
in Kraft ab 30.04.2010 · idF BGBl. II Nr. 129/2010 § 2↗RIS↗
Zuständigkeit
§ 2.
Für die Vollziehung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) zuständig.