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Fassungsvergleich zu PLH-Verordnung 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen (PLH-Verordnung 2010) 1
§ 13neu
in Kraft ab 01.07.2010 · idF BGBl. II Nr. 153/2010 § 13↗RIS↗
Gewährung der Beihilfe
§ 13.
(1) Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen. Die AMA hat den Tag des Antragseingangs zu registrieren.
(2) Auf Antrag kann die AMA eine Vorschusszahlung in Höhe der beantragten Menge gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 erfüllt sind. Diese Anträge auf Vorschusszahlung sind nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen.