Änderungen zwischen den Fassungen
Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen (PLH-Verordnung 2010)
1§ 0↗RIS↗
§ 19neu
Gerichtsstand
§ 19.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Lagervertrag ist Wien.