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Fassungsvergleich zu PLH-Verordnung 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen (PLH-Verordnung 2010) 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.07.2010 · idF BGBl. II Nr. 153/2010 § 7↗RIS↗
Kennzeichnung
§ 7.
(1) Die gemäß den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 vorgesehenen Angaben auf der Verpackung der Butter können verschlüsselt angegeben werden (Schlüssel: Milchprobe).
(2) Die Verpflichtung zur Angabe des Einlagerungsdatums auf der Verpackung gilt nicht, wenn der Lagerhausbetreiber sich verpflichtet, ein Register zu führen, in dem die erforderlichen Angaben am Tag der Einlagerung eingetragen werden.