Änderungen zwischen den Fassungen
Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen (PLH-Verordnung 2010)
1§ 0↗RIS↗
§ 8neu
Auslagerung von Butter
§ 8.
Bei der Auslagerung von Butter aus der privaten Lagerhaltung hat eine Teilmenge mindestens 1.000 kg zu betragen.