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Fassungsvergleich zu AIV 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

Agrar-Interventionsverordnung 2010 (AIV 2010) 1
§ 12neu
in Kraft ab 01.07.2010 · idF BGBl. II Nr. 154/2010 § 12↗RIS↗
Übernahme
§ 12.
Mit Ausstellung des Feststellungsprotokolls bzw. bei Hartweizen und Weichweizen bei positivem Untersuchungsbericht geht das Getreide in das Eigentum des Ankäufers über. Der Verkäufer erhält von der AMA eine Mitteilung (Übernahmeerklärung), aus der unter anderem das Gewicht und der Übernahmezeitpunkt für die Partei zu ersehen sind. Das Feststellungsprotokoll ist Bestandteil der Übernahmeerklärung.