Änderungen zwischen den Fassungen
§ 16neu
Mitteilungsfrist
§ 16.
Die AMA kann auf Antrag eine kürzere Frist als die in Anhang IV Teil III Z 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 genannte Frist für die Unterrichtung über die beabsichtigte Erzeugung von Butter für die öffentliche Intervention genehmigen, wenn die Kontrolle nicht gefährdet ist.