Änderungen zwischen den Fassungen
§ 25neu
Übernahme
§ 25.
Die Ware wird nur übernommen, wenn sie mit der im Angebot bezeichneten Ware identisch ist und in der gemäß Anhang V Teil V der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 vorgeschriebenen Verpackung geliefert wird.