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Fassungsvergleich zu AIV 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

Agrar-Interventionsverordnung 2010 (AIV 2010) 1
§ 25neu
in Kraft ab 01.07.2010 · idF BGBl. II Nr. 154/2010 § 25↗RIS↗
Übernahme
§ 25.
Die Ware wird nur übernommen, wenn sie mit der im Angebot bezeichneten Ware identisch ist und in der gemäß Anhang V Teil V der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 vorgeschriebenen Verpackung geliefert wird.