Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
Angebote
§ 4.
Die Angebote zur Intervention von in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Erzeugnissen sind unter Verwendung von der AMA aufzulegender Formblätter schriftlich, durch Telefax oder per Email bei der AMA einzureichen.