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Fassungsvergleich zu AIV 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

Agrar-Interventionsverordnung 2010 (AIV 2010) 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.07.2010 · idF BGBl. II Nr. 154/2010 § 6↗RIS↗
Angebotsannahme/Vertragsabschluss/Vertragsrücktritt
§ 6.
Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkauf-Schluss-Scheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der erste Liefertag, der Liefermonat (Lieferplan) und der vorgesehene Lagerort ersichtlich sein müssen.