Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6neu
Angebotsannahme/Vertragsabschluss/Vertragsrücktritt
§ 6.
Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkauf-Schluss-Scheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der erste Liefertag, der Liefermonat (Lieferplan) und der vorgesehene Lagerort ersichtlich sein müssen.