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Fassungsvergleich zu VOPST××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung optische Strahlung (VOPST) 1
§ 1neu
in Kraft ab 09.07.2010 · idF BGBl. II Nr. 221/2010 § 1↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
Die Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch optische Strahlung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
Schlagworte
Arbeitnehmerin