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Fassungsvergleich zu FGTV 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 (FGTV 2010) 1
§ 20neu
in Kraft ab 01.08.2010 · idF BGBl. II Nr. 247/2010 § 20↗RIS↗
Elektrotechnische Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche
§ 20.
Innerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen müssen die elektrischen Anlagen und die elektrischen Betriebsmittel den elektrotechnischen Rechtsvorschriften für diese Bereiche entsprechen.