Änderungen zwischen den Fassungen
Vollzug von Strafen und der Untersuchungshaft durch elektronisch überwachten Hausarrest (HausarrestV)
1§ 0↗RIS↗
§ 7neu
Inkrafttreten
§ 7.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2010 in Kraft.