Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu FZV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Flughafen-Zertifizierungsverordnung (FZV) 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.10.2010 · idF BGBl. II Nr. 315/2010 § 7↗RIS↗
Form und Veröffentlichung des Flughafen-Zertifikates
§ 7.
(1) Das Zertifikat ist dem Antragsteller in Form einer Urkunde im Sinne der Anlage 2 auszustellen.
(2) Das Zertifikat ist von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie vom Antragsteller auf der jeweiligen Homepage zu veröffentlichen.