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Fassungsvergleich zu Treibstoffproben-Kostenverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Treibstoffproben-Kostenverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.09.2010 · idF BGBl. II Nr. 318/2010 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Höhe und die Erstattung der Kosten für die Probenahme und Untersuchung von Dieselkraftstoffproben und Ottokraftstoffproben.