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Fassungsvergleich zu Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung 2010 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.11.2010 · idF BGBl. II Nr. 329/2010 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Schutzimpfung und Untersuchung von Füchsen in freier Wildbahn zum Zweck der Bekämpfung und Hintanhaltung der Weiterverbreitung der Tollwut bei Wildtieren.