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Fassungsvergleich zu Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen 1
§ 1neu
in Kraft ab 23.11.2010 · idF BGBl. II Nr. 356/2010 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt, ergänzend zu den Bestimmungen des § 30c BAG, die Rechte und Pflichten sowie die Modalitäten der Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in Ausbildungseinrichtungen gemäß § 8c, § 30 oder § 30b BAG.