Änderungen zwischen den Fassungen
Einrichtung und Organisation, Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes
1§ 0↗RIS↗
§ 10neu
Inkrafttreten
§ 10.
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2010 in Kraft.