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Fassungsvergleich zu Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch 1
§ 9neu
in Kraft ab 26.02.2011 · idF BGBl. II Nr. 70/2011 § 9↗RIS↗
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
§ 9.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch, BGBl. II Nr. 372/2001, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2007, außer Kraft.