Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu IFI-Beitragsgesetz 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

IFI-Beitragsgesetz 2010 1
§ 2neu
in Kraft ab 12.04.2011 · idF BGBl. I Nr. 19/2011 § 2↗RIS↗
§ 2.
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutio-nen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
1. 981 339 US-Dollar im Rahmen der neunten Wiederauffüllung des von der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank verwalteten Fonds für Sondergeschäfte (FSO 9)
2. 42 600 000 EUR im Rahmen der fünften Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 5)