Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen 1
§ 2neu
in Kraft ab 20.07.2011 · idF BGBl. I Nr. 44/2011 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.