Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland 1
§ 3neu
in Kraft ab 27.07.2011 · idF BGBl. I Nr. 47/2011 § 3↗RIS↗
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.